ÄRZTE, APOTHEKER UND ZAHNÄRZTE
Für Angehörige von akademischen Heilberufen sind Kenntnisse der deutschen Sprache Pflicht.
Ohne nachgewiesene Fachsprachkenntnisse auf C1-Niveau erhält man keine Erlaubnis, als Arzt, Apotheker oder Zahnarzt in Deutschland tätig zu sein, die sogenannte Approbation. Alle Bundesländer haben hierfür eine sogenannte Fachsprachprüfung als Voraussetzung für die Erteilung der Approbation eingeführt.
Wir unterstützen unsere Kandidaten beim zügigen Erlernen der deutschen Sprache.
Darüber müssen Kandidaten aus dem Gesundheitswesen über einen akademischen Abschluss im entsprechenden Fachgebiet aus einem EU-Land verfügen. Dieser wird in Deutschland in der Regel problemlos anerkannt. Häufig verlangen die deutschen Behörden ein Gleichwertigkeitszertifikat, das Sie von der obersten Gesundheitsbehörde Ihres Studienlandes erhalten.
Unsere Anforderungen auf einen Blick
- akademischer Abschluss als Arzt, Apotheker oder Zahnarzt in einem EU-Land, der Schweiz, Norwegen oder Island oder
- Akademischer Abschluss in einem Nicht-EU-Land, Anerkennung in einem anderen EU-Staat und mindestens dreijährige legale Tätigkeit im entsprechenden Beruf in dem EU-Land, in dem die Anerkennung erfolgte.
- Gleichwertigkeitszertifikat für den Abschluss (für ältere Universitätsdiplome)
- Deutschkenntnisse auf B2-Niveau -mittels Aufbaukursen und/oder Praktika in Deutschland werden Sie dann an das C1-Fachsprachniveau herangeführt.
Wir freuen uns auf Ihre Initiativbewerbung per E-Mail!
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