1. Indirekte Anerkennung:
Für EU-Staatsangehörige (!), die ihr Studium außerhalb der EU erworben haben, gibt es einen vereinfachten Weg in die Schweiz. Das Studium wird ebenfalls „automatisch“ anerkannt, wenn:
- Das Drittlandstudium in einem EU-Land, z.B. Deutschland, anerkannt wurde – hierzu zählt auch die Anerkennung in Deutschland mittels Kenntnisprüfung
- Man im Anerkennungsland uneingeschränkt, wie auch ein einheimischer Arzt tätig sein darf
- Man im Anerkennungsland in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre lang als Arzt gearbeitet hat
Diese Regel gilt auch für den Facharzttitel, es gibt aber nur wenige Fälle in denen Drittstaatsstudium als auch Drittstaatsfacharztweiterbildung anerkannt wurden.
Die indirekte Anerkennung ist ein sehr interessanter Weg für Ärzte mit Drittstaatsausbildung in die Schweiz, denn eine Anerkennung von Drittstaatsabschlüssen ist so gut wie nicht möglich.
2. MEBEKO Registrierung und Erwerb eines schweizerischen Diploms:
Ärzte mit Studium in Drittstaaten können ihr Diplom bei der MEBEKO in der Schweiz registrieren. Oft verwechseln diese die Registrierung aber mit der Anerkennung in der Schweiz. Die Registrierung besagt lediglich, dass die MEBKO (positiv) geprüft hat, dass der Antragsteller im Heimatland ein medizinisches Studium absolviert hat.
Das Ziel der Registrierung ist aber stets mittels Prüfung ein schweizerisches Diplom zu erwerben.
Um als Drittstaatler mit Registrierung als Arzt arbeiten zu können, benötigt man eine Zulassung des jeweiligen Kantons. Diese werden nur in Ausnahmefällen vergeben.
Da es derzeit aber genügend EU-Ärzte in der Schweiz gibt, ist es nahezu unmöglich als Drittstaats-Arzt ohne indirekte Anerkennung in der Schweiz zu arbeiten.
Sie möchten als Arzt mit Nicht-EU-Studium in der Schweiz arbeiten?
Unser Tipp: Wenn Sie Ihren Abschluss in einem Land außerhalb der EU erworben haben, gehen Sie den „Umweg“ über Deutschland. Lassen Sie Ihr Studium hier anerkennen, arbeiten Sie drei Jahre lang, am besten Sie schließen hier sogar eine Weiterbildung ab und gehen dann in die Schweiz. In der Zwischenzeit können Sie auch die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen.