In der Schweiz gibt es keine „Approbation“, wie man sie aus Deutschland kennt. Mit einem abgeschlossenen Studium und der entsprechenden kantonalen Bewilligung kann man seine Tätigkeit als Arzt in der Schweiz aufnehmen. Allerdings müssen Ärzte die ihr Studium und/oder ihren Facharzttitel außerhalb der Schweiz erworben haben, diese in der Schweiz anerkennen lassen. Hierfür ist eine Behörde namens „Medizinalberufekommission“ MEBEKO zuständig, die dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) unterstellt ist. Deswegen spricht man auch von der „MEBEKO-Anerkennung“ oder sagt umgangssprachlich „ich habe die MEBEKO gemacht“.
Sofern man sich an die Vorgaben der MEBEKO hält und die Dokumente vollständig einreicht, ist die Anerkennung recht unkompliziert – wahrscheinlich ist es aufwendiger, Dokumente wie „Certificate of Good Standing“ aus Deutschland zu besorgen. Die Anerkennung dauert ca. einen Monat und kostet zwischen 800 und 1000 CHF. Es werden Dokumente in den Landessprachen der Schweiz sowie auch Englisch (!) anerkannt. Alle anderen Dokumente müssen übersetzt werden.
Bei der Anerkennung muss man folgende Fälle unterscheiden:
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Studium und Facharzttitel in der EU/EFTA erworben:
Bei dieser Personengruppe ist die MEBEKO-Anerkennung in der Schweiz am einfachsten. Die Schweiz hat sich der EU-Richtlinie zur automatischen Anerkennung für Ärzte 36/2005/EU angeschlossen, sodass sowohl EU/EFTA-Studienabschlüsse als auch Facharzttitel unproblematisch anerkannt werden. Hier geht es
Achtung: Das Recht auf direkte Anerkennung in der Schweiz haben (gemäß EU-Richtlinie) nur EU und EFTA-Staatsangehörige sowie deren Ehepartner!
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Studium (und Facharzttitel) in einem Drittland erworben:
1. Indirekte Anerkennung:
Für EU-Staatsangehörige (!), die ihr Studium außerhalb der EU erworben haben, gibt es einen vereinfachten Weg in die Schweiz. Das Studium wird ebenfalls „automatisch“ anerkannt, wenn:
- Das Drittlandstudium in einem EU-Land, z.B. Deutschland, anerkannt wurde – hierzu zählt auch die Anerkennung in Deutschland mittels Kenntnisprüfung
- Man im Anerkennungsland uneingeschränkt, wie auch ein einheimischer Arzt tätig sein darf
- Man im Anerkennungsland in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre lang als Arzt gearbeitet hat
Diese Regel gilt auch für den Facharzttitel, es gibt aber nur wenige Fälle in denen sowohl Drittstaatsstudium als auch Drittstaatsfacharztweiterbildung anerkannt wurden.
Die indirekte Anerkennung ist ein sehr interessanter Weg für Ärzte mit Drittstaatsausbildung in die Schweiz, denn eine Anerkennung von Drittstaatsabschlüssen ist so gut wie nicht möglich.
2. MEBEKO Registrierung und Erwerb eines schweizerischen Diploms:
Ärzte mit Studium in Drittstaaten können ihr Diplom bei der MEBEKO in der Schweiz registrieren. Oft verwechseln diese die Registrierung aber mit der Anerkennung in der Schweiz. Die Registrierung besagt lediglich, dass die MEBKO (positiv) geprüft hat, dass der Antragsteller im Heimatland ein medizinisches Studium absolviert hat.
Das Ziel der Registrierung ist aber stets mittels Prüfung ein schweizerisches Diplom zu erwerben.
Um als Drittstaatler mit Registrierung als Arzt arbeiten zu können, benötigt man eine Zulassung des jeweiligen Kantons. Diese werden nur in Ausnahmefällen vergeben.
Da es derzeit aber genügend EU-Ärzte in der Schweiz gibt, ist es nahezu unmöglich als Drittstaats-Arzt ohne indirekte Anerkennung in der Schweiz zu arbeiten.
Sie wünschen die Anerkennung Ihres Studiums als Arzt in der Schweiz ?
Unser Tipp: Wenn Sie Ihren Abschluss in einem Land außerhalb der EU erworben haben, gehen Sie den „Umweg“ über Deutschland. Lassen Sie Ihr Studium hier anerkennen, arbeiten Sie drei Jahre lang, am besten Sie schließen hier sogar eine Weiterbildung ab und gehen dann in die Schweiz. In der Zwischenzeit können Sie auch die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen.
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Wichtig! – Schauen Sie sich unbedingt diese Bewerbungs-Strategie und -Tipps an, bevor Sich sich in der Schweiz bewerben.