Geregelte, planbare und familienfreundliche Arbeitszeiten
Wechsel vom Krankenhaus in die Praxis
Das Wechseln vom Krankenhaus in eine Praxis ist etwas, worüber viele Ärzte nachdenken – nicht ohne Grund, denn dies hat mehrere Vorteile:
Häufig auch flexibel einteilbare Arbeitszeiten
Möglichkeit zur Teilzeittätigkeit
Wegfall von Diensten
Möglichkeit zur Telemedizin
Insgesamt bessere und leichtere Vereinbarung von Familie und Beruf
Entlastung bei bürokratischen und administrativen Tätigkeiten
Mehr Zeit für die Patientenbehandlung
Gehalt Praxis vs. Gehalt Krankenhaus
Ein nicht unwichtiger Aspekt ist der der Vergütung in einer Praxis oder MVZ verglichen mit derjenigen im Krankenhaus.
Im niedergelassenen Bereich werden Tarifgehälter nicht angewandt – auch wenn sich manche Arbeitgeber an diesen orientieren. Üblicherweise werden hier Gehälter verhandelt oder es gibt unternehmerische Vorgaben. Die Höhe der Gehälter wird in der Regel durch die Einkünfte der Praxis im jeweiligen Fachbereich – die sich je nach Fachrichtung stark unterscheiden können – vorgegeben. MVZ können in Einzelfällen auch fachübergreifende Kalkulationen anstellen, wie z.B. von Krankenhäusern betriebene MVZ, die eine höhere Zuweisungs-Zahl einpreisen oder, wenn die fachärztliche Tätigkeit mit Laborleistungen kombiniert wird. Solche Szenarien sind aber eher die Ausnahme.
Die Gehaltshöhe hängt somit von mehreren Faktoren ab, wie z.B. vom Fachbereich oder auch von der aktuellen Karrierestufe. Wir betrachten hierbei stets das Krankenhausgehalt OHNE Dienste, denn das Wegfallen der Dienste ist häufig der Hauptantrieb, um in den niedergelassenen Bereich zu wechseln.
Wechseln als Facharzt und Quereinstieg
Fachärzte wie Radiologen oder Fachinternisten müssten im niedergelassenen Bereich nicht mit Gehaltseinbußen rechnen, je nach Karrierestufe können sie ihr Gehalt sogar erheblich verbessern.
Problematisch hier ist die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen und/oder KV-Sitzen gerade in Ballungsräumen. Im fachärztlichen Bereich gibt es absolut gesehen weniger KV-Sitze als in der Primärversorgung, so dass auch die Zahl der Arbeitsplätze – oder auch der Möglichkeiten sich niederzulassen – begrenzt ist.
Fachärzte hätten auch die Möglichkeit, als sogenannte „Quereinsteiger“ in den hausärztlichen Bereich zu wechseln. Hierfür bieten die Ärztekammern in Zusammenarbeit mit den KVen verkürzte Curricula, bei denen Zeiten aus der ersten Weiterbildung anerkannt werden. Mehr Infos dazu finden Sie hier
Wechsel vom Krankenhaus in Praxis – als Allgemeinmediziner, hausärztlicher Internist, Pädiater
Finanziell komplexer ist der Umstieg vom Krankenhaus-Job in die Praxis für Allgemeinmediziner, hausärztlich tätige Internisten und Pädiater. Praxis-Gehälter sind durchaus mit den Tarif-Gehältern der Einstiegsstufen für Oberärzte vergleichbar. Das heißt, in frühen Phasen der Karriere, insbesondere kurz nach der Facharztprüfung, ist nicht mit Gehaltseinbußen zu rechnen.
Höhere Gehaltsstufen, sowie auch außertariflich bezahlte Ärzte werden aber als Angestellte in Praxen und MVZ kaum ihr altes Gehalt erwirtschaften können. Hier gilt ganz klar das Motto „biete Geld gegen Freizeit und Lebensqualität“.
Ist man bereit, gelegentlich „Dienste“ zu machen, könnte man das Einkommen mit KV-Diensten am Wochenende aufbessern, aber auch so wird man das alte Gehaltsniveau nicht erreichen können.
Gehälter im hausärztlichen Bereich
Im niedergelassenen, insbesonder im hausärztlichen Bereich hängen die Verdienstmöglichkeit auch von Fortbildungen ab, die Zusatzeinkommen generieren können
Hierzu gehören auch Fertigkeiten in der Sonographie, die Krankenhaus-Ärzte durchaus schon in ihrer „ersten Karriere“ erwerben konnten, aber auch Fortbildungen, die typisch für den ambulanten Bereich sind wie die „psychosomatische Grundversorgung“ oder „Hautkrebs-Screening“.
Jobs für Umsteiger aus dem Krankenhaus in die Praxis
Sie wünschen sich, einen passenden Job im niedergelassenen Bereich? Schauen Sie auf unserem Hausärzte-Jobportal vorbei. Dort finden Sie eine Vielzahl an Stellenangeboten, speziell für Hausärzte.
Für alle anderen Fachrichtungen finden Sie in unserer Jobbörse ebenfalls eine große Menge an Stellen in Praxen.
Oder kontaktieren Sie uns direkt über das Schnellkontakt-Formular, telefonisch oder per E-Mail und wir übernehmen für Sie das Suchen nach passenden Stellenangeboten. Natürlich unverbindlich und kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie!
So geht es nach Ihrer Anfrage weiter:
1. Wir melden uns bei Ihnen – in der Regel noch am selben Tag
Wie und wo soll Ihre neue Stelle sein? Wir besprechen Ihre Kriterien mit Ihnen und beginnen mit dem Matching. Sie lernen Ihre persönliche Ansprechpartnerin kennen, die Sie durch den Bewerbungs-Prozess begleitet.
2. Sie erhalten passende Stellenangebote von uns...
…und entscheiden, ob Sie mit dem Arbeitgeber in Kontakt treten möchten. Erst nach Ihrer expliziten Freigabe erfährt der Arbeitgeber Ihre Identität – bis hierher läuft alles anonym und diskret ab.
3. Sie lernen Ihren neuen Arbeitgeber kennen
Wir organisieren auf Wunsch das erste Vorstellungsgespräch, entweder telefonisch, als Video-Interview oder vor Ort – so wie es für Sie am bequemsten ist.
4. Wir begleiten Sie durch den Bewerbungs-Prozess – und darüber hinaus
Wunschstelle gefunden? Herzlichen Glückwunsch! Auch bei der Vertragsverhandlung, beim Vertragsabschluss und darüber hinaus, steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Seite.